Die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten sowie der Kautionen Gebot der zeitnahen Abrechnung Erstellt der WEG-Verwalter frühzeitig die Wohngeldabrechnung, ist der Vermieter bzw. dessen Mietverwalter auch in der Lage, zeitnah die Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten (sog. Nebenkosten) mit dem Mieter vorzunehmen. Die zügige Abrechnung ist aus zwei Gründen von Bedeutung:
Abrechnung der Mietkautionen Die durch die Mieter hinterlegten Mietsicherheiten (sog. Kautionen) werden den gesetzlichen Bestimmungen gemäß nach Einzug des Mieters durch die Hausverwaltung Kroll auf einem Mietkautionskonto zinsbringend angelegt. Nach Beendigung des Mietvertrages wird geprüft, ob Forderungen des Vermieters bestehen, insbesondere die Miete vollständig gezahlt und die Mietsache vertragsgemäß über- geben wurde. Erst dann erfolgt eine Abrechnung und Auszahlung der Mietsicherheit durch die Verwaltung. Einen Sicherheitsbetrag halten wir für eine eventuelle Heiz- und Betriebskostennachzahlung zurück, damit der Vermieter seinem Nachzahlungsanspruch nicht "hinterherlaufen" muss. |