Verwaltung des Sondereigentums / Mietverwaltung -
Verwaltungsgrundsätze

 
Miet- und WEG-Verwaltung: Zusammenhang
 
Die Verwaltung nach dem WEG und die Verwaltung des Sonder-
eigentums (SE-Verwaltung) sind rechtlich gesehen zwei völlig ver-
schiedene Verwaltungen:
 
Ein WEG-Verwalter wird mehrheitlich von der Eigentümergemein-
schaft gewählt, ist für das Gemeinschaftseigentum zuständig und in dieser Funktion Ansprechpartner für alle Eigentümer. Ein SE-Ver-
walter hingegen ist nur für das Sondereigentum desjenigen Eigen-
tümers zuständig, der mit ihm einen individuellen Vertrag geschlos-
sen hat.
 
Dennoch macht es Sinn, beide Verwaltungen aus einer Hand anzu-
bieten, zumindest dann, wenn eine Wohnanlage überwiegend oder teilweise fremdvermietet ist, d.h. der Eigentümer sein Wohnungs-
eigentum nicht zur Selbstnutzung, sondern als Kapitalanlage vorge-
sehen hat. Hauptsächlich deshalb, weil für die nachhaltige Wert-
entwicklung und Instandhaltung einer Wohnanlage nichts wichtiger ist als eine solide Mieterstruktur.
 
Solide Mieterstruktur:
A und O einer erfolgreichen Mietverwaltung

 
Die Naivität einzelner Eigentümer oder die Unachtsamkeit deren
SE-Verwalter können verheerende Folgen haben: Mietschulden, Räumungsklage, die sich nicht selten bis zu zwei Jahre hinzieht. Die Kosten für die Sanierung einer verwahrlosten Wohnung können sich durchaus auf fünfstellige Beträge summieren, ohne Aussicht, dieses Geld jemals wiederzu-sehen, wenn der Vermieter oder der Verwalter z.B. "versehentlich" einem Drogenabhängigen die Wohnung über-
lassen hat.
 
Kommt dies häufiger vor, kann in kurzer Zeit der Ruf einer ganzen Wohnanlage ruiniert sein. Es dauert dann Jahre, bis ein verantwort-
licher Verwalter Ruf, Mieterstruktur und bauliche Schäden soweit saniert hat, dass die Wohnungen wieder Mietern aus normal-sozialem Umfeld angeboten werden können.
 
SE- und Mietverwaltung:
Weitaus mehr als Mieten und Vermietung

 
Dort, wo die Hausverwaltung Kroll zum WEG-Verwalter bestellt wird, bietet sie deshalb jedem Eigentümer prinzipiell auch die Verwaltung dessen Sondereigentums an. Das heißt, sie veranlasst nicht nur die Vermietung im Fall von Mieterwechseln, sondern sie führt die Miet- und Mahnbuchhaltung durch, erstellt die Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern, kümmert sich um Reparaturen und Mängel im Sondereigentum, organisiert die Wohnungswechsel u.a.m. (vgl. Leistungsumfang).
 
Wir verwalten auch das Sondereigentum, wenn wir nicht WEG-Verwalter im betreffenden Wohnobjekt sind. Das macht z.B. dann Sinn, wenn Eigentümer mit ihrem Verwalter nicht zufrieden sind, eine Verwalterwahl aber nicht aktuell ansteht. Sie haben dann die Gelegenheit, Arbeitsweise und Kompetenz der Hausverwaltung Kroll kennenzulernen, indem sie ihr die Betreuung ihres Sondereigentums anvertrauen und werden bei der nächsten Wahl des WEG-Verwal-
ters entsprechend votieren.
 
Ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum, die Hausverwaltung Kroll engagiert sich für das ihr anvertraute Wohneigentum als wäre es das eigene.